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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tanzschule WeissBlau

§ 1 – Räumlicher Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der Tanzschule „WeissBlau“ (nachfolgend: Tanzschule), Inh. Aline Natalie Aniol, in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 – Anmeldung und Kündigung

a. Anmeldung
Mit Abgabe der unterzeichneten Anmeldung bietet der Kunde der Tanzschule den Vertragsschluss an. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung durch die Tanzschule. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung durch eine geschäftsfähige Person unterschrieben werden. Diese anmeldende Person wird dadurch automatisch Vertragspartner/in der Tanzschule. Die Anmeldung erfolgt unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen (im Folgenden aufgeführt). Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der Mitglieds- und Kursbeiträge und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an den gebuchten Tanzkursen.

b. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft/Kündigung
Die Mitgliedschaft beginnt tagesaktuell mit dem auf der Anmeldung angegebenen Datum und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine E-Mail an info@tanzschule-weissblau.de. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 – Zahlungsbedingungen

Das Honorar ist monatlich zu zahlen und wird monatlich jeweils an dem Tag fällig, der zahlenmäßig dem Einstiegstag entspricht. Die monatlichen Honorare werden i. d. R. per Lastschrift eingezogen. Für in sich abgeschlossene Kurse mit einer bestimmten, im Vorfeld festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten (sog. „Einmalkurse“, z. B. 6 X 90 Minuten) bedarf es keiner Kündigung. Die Zahlung des Honorars erfolgt in diesen Fällen in einer Summe bis zur ersten Tanzstunde. Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Mitglieds- bzw. Kursbeiträge. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

§ 4 – Honorare und Mitgliedsbeiträge

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind in den jeweiligen aktuellen Preislisten sowie auf der Homepage aufgeführt. Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern das Mitglied die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden seien. Soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung Mahngebühren in Höhe von 2,50 € in Rechnung gestellt werden. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden seien. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Tanzschule, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Tanzschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 5 Ferien/unterrichtsfreie Zeit

An gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In den Bayerischen Schulferien findet kein Unterricht statt, da der Unterrichtsbetrieb an die Schulferien gekoppelt ist.. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund für eine vorzeitige Beendigung oder eine Pausierung der Mitgliedschaft anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.

§ 6 Höhere Gewalt

Die Tanzschule ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt (z. B. Krieg, Epidemien, Pandemien) die Teilnahme auf einmal pro Woche zu begrenzen. Im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus vorgenannten Gründen findet der Unterricht online statt (Distanzunterricht), soweit dies unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen zumutbar ist.

§ 7 – Allgemeine Teilnahmebedingungen

Ein gründlicher und erfolgreicher Kursbetrieb kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Zu den Pflichten des Mitglieds gehört es auch, sich eigenständig Informationen über die Verlegung von Kursen, Anfangszeiten, Ferien etc. zu einzuholen. Die entsprechenden Informationen werden jeweils rechtzeitig durch Infomails der Tanzschule sowie durch Aushang und Informationen auf der Internetseite der Tanzschule bekanntgegeben. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann das Mitglied ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule für das Mitglied zumutbar ist. Versäumte Stunden werden innerhalb von 6 Wochen nachgeholt. Nachholtermine werden rechtzeitig durch die Tanzschule bekanntgegeben. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Kursen seitens der Tanzschule erfolgt. Ein anteiliger Erstattungsanspruch besteht nicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht ebenfalls nicht.

§ 8 – Haftung

Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder dessen Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Kardinalpflichten. Dies sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule zählt insb., aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der gebuchten Kurse. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Seitens der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Insbesondere wird die Garderobe nicht überwacht.

§ 9 Urheberrecht

Die im Tanzunterricht durch die Tanzschule vermittelten Choreografien unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für allgemein bekannte, nicht von der Tanzschule choreografierte Tanzschritte, z. B. solche des Welttanzprogramms (WTP).

§ 10 – Datenschutz

Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der Cloud-basierten EDV der Tanzschule gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die gesonderten Datenschutzhinweise der Tanzschule verwiesen, die auf der Internetseite www.tanzschule-weissblau.de abrufbar sind.

§ 11 – Online-Streitbeilegung und Streitschlichtung

Die Tanzschule ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Streitigkeiten zwischen einem/einer Verbraucher/in und der Tanzschule, die auf einem Online- Dienstleistungsvertrag basieren, ist die europäische Online-Schlichtungsstelle zuständig. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter folgendem Link: www.ec.europa.eu/consumers/odr.

[Stand: April 2024]